Prophylaxe / Individualprophylaxe
Die vornehmste Aufgabe des Arztes ist es,
Krankheiten zu verhüten. (Hippokrates)
Schon Kleinkinder sollten nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne in regelmäßigen Abständen zahnärztlich untersucht werden. So können sie sich auch an die fremde Umgebung und die Geräte gewöhnen. Außerdem kann nur so frühzeitig reagiert werden, wenn Zahnschäden drohen, wie z. B. Nuckelflaschenkaries. Das Kind soll lernen, dass eine Routinebehandlung beim Zahnarzt nichts Schlimmes ist. Am schlechtesten wäre es, wenn ein Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt muss, wenn es bereits Zahnschmerzen hat und eine möglicherweise unangenehme Behandlung bevorsteht.
Kinder und Jugendliche sollten mindestens zweimal pro Jahr einen Termin zur Individualprophylaxe vereinbaren. Diese wird auch von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt. Darüber hinaus können Untersuchungen zur Einschätzung des individuellen Kariesrisikos oder Maßnahmen zur Regeneration bereits vorhandener, oberflächlicher Kariesläsionen durchgeführt werden.